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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ITS Gruppe GmbH

1. Vertragsgegenstand
a) Vertragsgegenstand ist die technische Konzeption und Errichtung elektrischer Anlagen zur Verteilung und Erzeugung von Strom in, an oder auf dem Vertragsobjekt des Kunden durch uns, die ITS Gruppe GmbH (nachfolgend benannt „ITS Gruppe“) unter Einbindung eines Handwerksunternehmens.

b) Sollte es sich um Erzeugungsanlagen aus solarer Strahlungsenergie (nachfolgend als „Photovoltaik-Anlage“ bezeichnet) handeln, geschieht dieses durch den Kunden zum Zweck der Eigenversorgung oder Einspeisung der elektrischen Energie in das vorgelagerte Netz der allgemeinen Versorgung.

2. Geltungsbereich
a) Für diesen Vertrag und dessen Erfüllung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen bzw. eine Ausführung der Lieferung/Leistung erfolgt. Jeglichen Vertragsangeboten des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

b) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Verbraucher, Unternehmer sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlicher Sondervermögen gleichermaßen, sofern nicht im Einzelfall abweichende Regelungen festgelegt sind. Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

3. Rechtsverhältnisse am Vertragsobjekt
Der Kunde versichert, Eigentümer des Vertragsobjektes zu sein. Soweit das Vertragsobjekt im Eigentum mehrerer natürlicher oder juristischer Personen steht, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von vier Wochen die schriftliche Zustimmungserklärung jedes Miteigentümers zum Abschluss dieses Vertrages vorzulegen. Andernfalls ist die ITS Gruppe berechtigt, durch schriftliche Erklärung an den Kunden von diesem Vertrag zurückzutreten.

4. Pflichten des Kunden
a) Ist der Kunde Unternehmer, gilt:

  1. Der Kunde hat die Sache unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen, ggf. einer Funktionsprüfung zu unterziehen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Der Kunde hat die Sache mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Unterbleibt die Anzeige, so ist jegliche Mängelhaftung für die Sache ausgeschlossen.

  2. Die Beschaffenheit der Sache gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge bei uns nicht binnen 14 Tagen nach der Ablieferung der Sache eingeht. Verborgene Mängel, die innerhalb der vorgenannten Frist nicht zu entdecken sind, können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige innerhalb von einem Jahr nach der Übergabe der Sache eingegangen ist.

b) Ist der Kunde Verbraucher, gilt:

Der Kunde hat im Fall der Lieferung die Sache nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Beschädigungen hin zu untersuchen und uns diese innerhalb von einem Monat nach der Ablieferung der Sache anzuzeigen.

c) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn und soweit wir eine Beschaffenheitsgarantie oder eine Zusicherung abgeben oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

5. Vertragsschluss/Vertragsanpassung
a) Angebote, insbesondere in Katalogen oder in der Internetpräsenz sind grundsätzlich freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote ist die ITS Gruppe längstens 7 Tage gebunden.

Ein Vertragsschluss kommt bei einem Angebot des Kunden, an das er ebenfalls zwei Wochen gebunden ist, erst mit schriftlicher Annahme durch die ITS Gruppe zustande.

b) Jeder Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der ITS Gruppe durch ihre Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von ITS Gruppe zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkludenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer.

c) ITS Gruppe ist berechtigt, Preiserhöhungen an den Kunden weiterzureichen, welche nach Ablauf von vier Monaten nach Abschluss des Vertrages mit dem Kunden erstmalig gegenüber ITS Gruppe von deren Lieferanten verlangt worden sind, die im Rahmen des jeweiligen Auftrages benötigten Baustoffe, Baumaterialien und Elemente. Jedes Preiserhöhungsverlangen bedarf der Schriftform. Auf Wunsch wird das Preiserhöhungsverlangen des Lieferanten an die ITS Gruppe dem Kunden zur Verfügung gestellt.

d) Im Übrigen ist ITS Gruppe berechtigt, dem Kunden statt der vertraglich vereinbarten Waren, qualitativ und preislich adäquate anderweitige beziehbare Waren zu liefern, wenn sie die vertraglich geschuldete Leistung aufgrund von Lieferproblemen ihrer Zulieferer nicht erbringen kann.

e) Etwaige unvorhersehbare Aufwände, wie auch ungeplante Wartezeiten, werden mit einem Stundenverrechnungssatz von 50,00 € netto berechnet.


6. Rücktritt bei Lieferschwierigkeiten

Die ITS Gruppe ist zum Rücktritt, unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechtes, in folgenden, zu belegenden Fällen berechtigt:

a) Bei Preiserhöhungen der Zulieferer für die im Angebot enthaltenen Einzelkomponenten, soweit diese Preiserhöhungen insgesamt mindestens 5 % des ursprünglichen, bei Abgabe des Angebotes angegebenen Preises, bezogen auf das Vertragsangebot, ausmachen.

b) Bei Lieferverzögerungen der Zulieferer um mehr als drei Monate gegenüber dem im Angebot enthaltenen Bauzeitenplan bzw. Baubeginn.


7. Mängelansprüche des Kunden

a) Mängelansprüche durch den Kunden entstehen nicht, wenn die Module Unterschiede in Ihren Farbstrukturen aufweisen – dieses kann durch die chemische Zusammensetzung des monokristallinen Siliziums während der Produktion nicht durch die ITS Gruppe verhindert werden.

b) Ist die Sache mangelhaft, so ist ITS Gruppe nach ihrer Wahl zu einer zweimaligen Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung/-herstellung berechtigt. § 635 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

c) Der Kunde ist erst nach erfolgloser zweiter Nachbesserung oder fehlerhafter Ersatzlieferung/-herstellung berechtigt, nach seiner Wahl die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Beim Werkvertrag ist der Kunde darüber hinaus berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

d) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nur

  1. bei Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit,
  2. bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
  3. nach Maßgabe etwaiger Garantieerklärungen, bei Schäden infolge arglistig verschwiegener Mängel, Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit,
  4. bei Schäden infolge Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

e) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung der Mitarbeiter der ITS Gruppe, deren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern.

8. Verjährung der Mängelansprüche

a) Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in einem Jahr.

b) Ist der Kunde Verbraucher, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in zwei Jahren und bei Lieferung gebrauchter Sachen in einem Jahr.

c) Abweichend von den Absätzen a) und b) verjähren Mängelansprüche bei Bauleistungen und an Bauwerken nach §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren.

d) Bei Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen der Ziffer 7.c) finden die gesetzlichen Verjährungsfristen Anwendung. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.


9. Produkthaftungs- und Haftpflichtgesetz

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10. Höhere Gewalt und Ähnliches

a) Sollte ITS Gruppe durch höhere Gewalt, durch Krieg, Terror, Naturgewalten, Arbeitskampfmaßnahmen bei uns bzw. unseren Zulieferer-Betrieben, Rohrstoffknappheit, Beschädigung der Erzeugungs-, Übertragungs-, Verteilungs- oder Kommunikationsanlagen, Anordnungen der öffentlichen Hand oder durch sonstige Umstände, die nicht schuldhaft durch ITS Gruppe verursacht wurden und die abzuwenden nicht in ihrer Macht liegt bzw. mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, an der Leistung gehindert sein, so ruhen die Vertragspflichten bis diese Umstände und deren Folgen beseitigt sind. In solchen Fällen kann der Kunde keinen Schadenersatz beanspruchen. ITS Gruppe wird in diesen Fällen mit allen angemessenen Mitteln dafür sorgen, dass sie ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag so bald wie möglich wieder nachkommen kann.

b) Der Kunde wird seinerseits im Falle des Absatz 1 von seinen Gegenleistungspflichten für die Zeit des Ruhens unserer Verpflichtungen befreit.


11. Zahlung der Vergütung

a) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, ist die Vergütung durch Überweisung auf unser in der Rechnung oder im Vertrag angegebenes Konto zu entrichten; Zahlungsmittel wie Wechsel, Schecks oder andere erfüllungshalber gegebener Papiere werden nicht akzeptiert. Alle Kosten für die Übermittlung des geschuldeten Rechnungsbetrages trägt der Kunde.

b) Der Kunde kann nur mit einer fälligen Gegenforderung aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, es sei denn, dass diese auf mangelfreie Erfüllung des Vertrages durch uns gerichtet sind.

12. Fälligkeit/Verzug

a) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, sind unsere Forderungen ohne Abzug sofort nach Rechnungsdatum fällig.

b) Leistet der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der in § 288 BGB geregelten Höhe zu verlangen.

c) Preise und Wertangaben sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, Entgelte und Steuern (insbesondere Mehrwertsteuer).


13. Vorauszahlung/Sicherheitsleistung

a) ITS Gruppe ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt sowie für die Fertigstellung in sich abgeschlossener Teilleistungen.

b) Bei Photovoltaikanlagen erlaubt sich die Firma ITS Gruppe GmbH, in jedem Fall vor Aufnahme der Tätigkeit, das Material in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

c) ITS Gruppe kann die Fortführung von Arbeiten oder die Auslieferung von Waren von der Bezahlung fälliger Abschlagsrechnungen abhängig machen.


14. Abnahme

Die Abnahme erfolgt durch den Kunden nach betriebsfertiger Montage der Anlage durch ein Protokoll, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage nicht innerhalb einer ihm von der ITS Gruppe gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde dazu verpflichtet ist. Weiter gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde die Anlage in Gebrauch nimmt.


15. Eigentumsvorbehalt

An den Kunden veräußerte Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ITS Gruppe.


16. Vertragskündigung

a) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Ein wichtiger Grund liegt für die ITS Gruppe insbesondere vor, wenn der Kunde die ihm obliegende Leistungspflicht trotz Mahnung innerhalb gesetzter Nachfrist nicht erfüllt oder der Kunde die Rechte der ITS Gruppe dadurch unzumutbar verletzt, dass er die vertragsgemäße Beschaffenheit der Kundenanlage durch Vernachlässigung seiner Vertragspflichten erheblich gefährdet.

b) Liegt ein Werkvertrag, z.B. in Form einer betriebsfertigen Montage einer zu installierenden Anlage vor, kann dieser jederzeit durch den Kunden gekündigt werden. Kündigt der Kunde den Werkvertrag aus einem Grund, den ITS Gruppe nicht zu vertreten hat, erhält ITS Gruppe – neben der vollen Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen – auch die vertraglich vereinbarte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen; ITS Gruppe muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlässt. Sofern der Kunde im Einzelfall keinen niedrigeren oder keinen höheren Betrag nachweist, wird vermutet, dass ITS Gruppe danach 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallene vereinbarte Vergütung zusteht. Das Recht zur Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

c) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.


17. Verbraucherschutz

Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz kommt die ITS Gruppe ihrer Informationspflicht gegenüber Verbrauchern hiermit nach und weist darauf hin, dass sie derzeit nicht an freiwilligen Streitbeilegungsverfahren teilnimmt.

18. Allgemeine Information nach dem Energiedienstleistungsgesetz

Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der sog. Anbieterliste und über das Thema Energieeffizienz sind auch bei der Deutschen Energieagentur abzufragen.


19. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten nach Maßgabe des geltenden Datenschutzrechts zum Zwecke der Erfüllung und Abrechnung des Vertrages zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen sowie diese Daten mit den gleichen Rechten an mit der Abwicklung beteiligte Dritte weiterzugeben.


20. Textformerfordernis

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zusätzliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag sowie Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.


21. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Recklinghausen, sofern der Kunde Unternehmer ist und im Einzelfall kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.


22. Werbung/Referenz

Der Kunde erklärte sich generell damit einverstanden, dass die ITS Gruppe die installierte Anlage als Referenz benennt und mit anonymisierten Fotos der Anlage werben darf.


23. Salvatorische Klausel

a) Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein oder Lücken aufweisen, bleibt der Vertrag insgesamt wirksam. Die Lücken werden nach den gesetzlichen Auslegungsregeln geschlossen.

b) Der Kunde und die ITS Gruppe sind erst nach Ablauf der Frist zur Ausübung des Widerrufsrechtes, über das der Kunde belehrt wurde, dazu verpflichtet, ihre nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen. Insbesondere muss die ITS Gruppe erst nach Ablauf dieser Frist mit der Ausführung der Arbeiten beginnen, die erforderlich sind, um die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erbringen zu können.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns:

ITS Gruppe GmbH
Carl-Still-Str. 15
45659 Recklinghausen
Telefax: 02361/3702199

mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf kann mittels Post versandten Brief oder Telefax erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat, absenden.

c) Falls der Kunde den Vertrag widerruft, hat ITS Gruppe dem Kunden alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei ITS Gruppe eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Kunde hat die Ware unverzüglich und jedenfalls spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf informiert, an ITS Gruppe zurückzusenden oder die Abholung durch ITS Gruppe zu ermöglichen. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung oder Abholung der Waren in angemessener Höhe.

Stand: 29.01.2023

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ITS Gebäudetechnik GmbH


1. Vertragsgegenstand
a) Vertragsgegenstand sind die Planung und Installation von Heizungs-, Sanitär-, Solaranlagen-Gasthermen und Klimageräten sowie im Zusammenhang stehende alternative Energiequellen, wie z. B. Wärmepumpen, der Handel und Verkauf der mit den genannten Arbeiten in Verbindung stehenden Materialien sowie Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Erneuerungs- und Umbauarbeiten in den vorbezeichneten Gewerken durch uns, die ITS Gebäudetechnik GmbH (nachfolgend benannt „ITS Gebäudetechnik“).

b) Maßgebliche Vertragsgrundlage für den von ITS Gebäudetechnik auszuführenden Auftrag sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2. Geltungsbereich
a) Für diesen Vertrag und dessen Erfüllung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen bzw. eine Ausführung der Lieferung/Leistung erfolgt. Jeglichen Vertragsangeboten des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

b) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Verbraucher, Unternehmer sowie juristische Per-sonen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlicher Sondervermögen gleichermaßen, so-fern nicht im Einzelfall abweichende Regelungen festgelegt sind. Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wer-den kann. Als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gilt eine juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

 

3. Rechtsverhältnisse am Vertragsobjekt

a) Der Kunde versichert, Eigentümer oder Nutzungsberechtigter des Vertragsobjektes zu sein. Soweit das Vertragsobjekt im Eigentum mehrerer natürlicher oder juristischer Personen steht, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen die schriftliche Zustimmungserklärung jedes Miteigentümers zum Abschluss dieses Vertrages vorzulegen. Andernfalls ist die ITS Gebäudetechnik berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten.

b) Behördliche und sonstige Genehmigungen sind rechtzeitig für die technische Klärung zur Verfügung zu stellen.


4. Pflichten des Kunden

a) Ist der Kunde Unternehmer, gilt:

  1. Der Kunde hat die Sache unverzüglich nach Fertigstellung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen, ggf. einer Funktionsprüfung zu unterziehen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterbleibt die Anzeige, so ist jegliche Mängelhaftung für die Sache ausgeschlossen.

  2. Die Werkleistung und Beschaffenheit der gelieferten Sachen gelten als genehmigt, wenn eine Mängelrüge bei uns nicht binnen 14 Tagen nach der Ablieferung der Sache eingeht. Verborgene Mängel, die innerhalb der vorgenannten Frist nicht zu entdecken sind, können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige innerhalb von einem Jahr nach der Übergabe der Sache eingegangen ist.

b) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn und soweit wir eine Beschaffenheitsgarantie oder eine Zusicherung abgeben oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

c) Der Kunde hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:

  1. Benötigte Zuwege und Lagerstellen bzw. -räume;
  2. Für die Montage benötigte Energie und Wasser;
  3. Angemessene sanitäre Anlagen.

Der Kunde hat unseren Mitarbeitern und Beauftragten den Zutritt zu seinem Grundstück zu gestatten, soweit dies zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Vertrages erforderlich ist. Dieses Zutrittsrecht wird hiermit ausdrücklich vereinbart. Wird der Zutritt trotz Vorankündigung nicht gewährt oder haben wir im Störungsfall nicht die Möglichkeit, zu den technischen Einrichtungen zu gelangen, so gehen die hieraus entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden.

d) Die Prüfung und Eignung der für die beauftragten Heizungs-, Sanitär- und Klimaarbeiten vorgesehenen Flächen und Räume obliegt dem Kunden. Er hat vor Montage den statischen Nachweis, erforderliche Pläne und Informationen, z. B. zur Lage verdeckt geführter Leitungen, zur Elektrik etc. zur Verfügung zu stellen.

e) Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch vom Kunden zu vertretende Umstände, so hat der Kunde Wartezeiten und zusätzlich erforderliche Anfahrten nach den vereinbarten, hilfsweise üblichen Sätzen zu vergüten.

f) Kommt es wegen nicht rechtzeitiger Stellung der Voraussetzungen oder anderer nicht von der ITS Gebäudetechnik zu vertretender Gründe zu Verzögerungen, verlängern sich etwa vereinbarte Lieferfristen entsprechend.


5. Angebote und Unterlagen

a) Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist das Angebot für die Zeit von 14 Kalendertagen nach Zugang beim Kunden bindend.

b) Gewichts- oder Maßangaben in Angebotsunterlagen der ITS Gebäudetechnik (z. B. in Plänen, Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd gewichts- oder maßgenau, sofern nicht diese Angaben auf Verlangen des Kunden als verbindlich bezeichnet werden.

c) Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z. B. 10-jährige Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.


6. Ausführung

a) Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 12 Werktage nach Aufforderung durch den Kunden zu beginnen, sofern der Kunde die erforderlichen Genehmigungen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn und eine kostenlose Bereitstellung eines Strom-, Gas-, Wasseranschlusses gewährleistet ist, sowie eine vereinbarte Anzahlung bei ITS Gebäudetechnik eingegangen ist.

b) Sind Schneid-, Schweiß-, Auftau- und/oder Lötarbeiten oder dergleichen vorgesehen, so ist der Kunde verpflichtet, ITS Gebäudetechnik vor Beginn der Arbeiten auf etwaige mit den Arbeiten verbundene, dem Kunden bekannte Gefahren (z. B. Feuergefährlichkeit in Räumen, Lagerung wertvoller Güter in angrenzenden Räumen, feuergefährdete Bau- und sonstige Materialien, Gefahr für Leib und Leben von Personen usw.) hinzuweisen.


7. Vertragsschluss/Vertragsanpassung

a) Ein Vertragsschluss kommt bei einem Angebot des Kunden erst mit Annahme durch die ITS Gebäudetechnik in Schrift- oder Textform zustande.

b) Jeder Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der ITS Gebäudetechnik durch ihre Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von ITS Gebäudetechnik zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkludenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer.

c) ITS Gebäudetechnik ist berechtigt, Preiserhöhungen oder eine Mehrwertsteuererhöhung an den Kunden weiterzureichen, welche nach Ablauf von vier Monaten nach Abschluss des Vertrages mit dem Kunden erstmalig gegenüber ITS Gebäudetechnik von deren Lieferanten verlangt worden sind, für die im Rahmen des jeweiligen Auftrages benötigten Baustoffe, Baumaterialien und Elemente. Jedes Preiserhöhungsverlangen bedarf der Schrift- oder Textform. Auf Wunsch wird das Preiserhöhungsverlangen des Lieferanten an die ITS Gebäudetechnik dem Kunden zur Verfügung gestellt.

d) Im Übrigen ist ITS Gebäudetechnik berechtigt, dem Kunden statt der vertraglich vereinbarten Waren qualitativ und preislich adäquate anderweitige beziehbare Waren zu liefern, wenn sie die vertraglich geschuldete Leistung aufgrund von Lieferproblemen ihrer Zulieferer nicht erbringen kann.

e) Etwaige unvorhersehbare Aufwände, wie auch ungeplante Wartezeiten, werden mit einem Stundenverrechnungssatz von 69,00 Euro netto berechnet.


8. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Für vom Kunden angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass wir spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der erschwerten Arbeit dem Kunden die erhöhten Stundensätze mitgeteilt haben.

b) Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar. § 650 g Abs. 4 BGB bleibt unberührt. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Verbraucher ohne jeden Abzug nach Abnahme und spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an uns zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist befindet sich der Verbraucher in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.

c) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.


9. Sachmängel

a) Werkvertragliche Mängelansprüche des Verbrauchers verjähren gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme bei Arbeiten an einem Bauwerk:

  1. Im Falle der Neuherstellung oder Erweiterung der Gebäudesubstanz (Auf-, Anbauarbeiten).
  2. In Fällen der Einbau-, Umbau-, Erneuerungs- oder Reparaturarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten bei Neuerrichtung des Gebäudes zu den Bauwerksarbeiten zählen würden, nach Art und Umfang für Konstruktion, Bestand oder Benutzbarkeit des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind und die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden.

b) Abweichend von § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB verjähren die Mängelansprüche des Verbrauchers in einem Jahr ab Abnahme bei Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes haben.
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nur:

  1. Im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung.
  2. Bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Nach Maßgabe etwaiger Garantieerklärungen, bei Schäden infolge arglistig verschwiegener Mängel, Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Bei Schäden infolge Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

c) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung der Mitarbeiter der ITS Gebäudetechnik, deren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern.

d) Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Abnahme der Werkleistung durch den Kunden.

e) Die verkürzte Frist für Mängelansprüche von einem Jahr gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, wie z. B. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die ITS Gebäudetechnik, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung.

f) Von der Nachbesserung sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch eine schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Kunden oder durch ihn hinzugezogene Dritte, durch unvermeidbare chemische oder elektrische Einflüsse sowie durch eine/n normale/n bestimmungsgemäße/n Abnutzung/Verschleiß (z. B. bei Dichtungen) entstanden sind.

g) Systemimmanente geringe Farbabweichungen (z. B. herstellungsbedingt bei Keramikfliesen und Naturprodukten) und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.


10. Nachbesserung

a) ITS Gebäudetechnik trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Werkleistung. Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitraum auf ihn über. Ein Gefahrübergang liegt auch vor, wenn die Montage und Durchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unterbrochen wird und ITS Gebäudetechnik die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Kunden übergeben hat.

b) Wird ITS Gebäudetechnik mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil:

  1. Der Kunde den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt, oder
  2. Der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Verbraucher nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann,

ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen der ITS Gebäudetechnik zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- oder Risikobereich des Unternehmers fällt.

c) Der Kunde ist erst nach erfolgloser zweiter Nachbesserung oder fehlerhafter Ersatzlieferung/-herstellung berechtigt, nach seiner Wahl die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Beim Werkvertrag ist der Kunde darüber hinaus berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.


11. Produkthaftungs- und Haftpflichtgesetz

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

12. Höhere Gewalt und Ähnliches

a) Sollte ITS Gebäudetechnik durch höhere Gewalt, durch Krieg, Terror, Naturgewalten, Arbeitskampfmaßnahmen bei uns bzw. unseren Zulieferer-Betrieben, Rohstoffknappheit, Beschädigung der Erzeugungs-, Übertragungs-, Verteilungs- oder Kommunikationsanlagen, Anordnungen der öffentlichen Hand oder durch sonstige Umstände, die nicht schuldhaft durch ITS Gebäudetechnik verursacht wurden und die abzuwenden nicht in ihrer Macht liegt bzw. mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, an der Leistung gehindert sein, so ruhen die Vertragspflichten bis diese Umstände und deren Folgen beseitigt sind. In solchen Fällen kann der Kunde keinen Schadensersatz beanspruchen. ITS Gebäudetechnik wird in diesen Fällen mit allen angemessenen Mitteln dafür sorgen, dass sie ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag so bald wie möglich wieder nachkommen kann.

b) Der Kunde wird seinerseits im Falle des Absatzes a von seinen Gegenleistungspflichten für die Zeit des Ruhens unserer Verpflichtungen befreit.


13. Zahlung der Vergütung

a) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, ist die Vergütung durch Überweisung auf das in der Rechnung oder im Vertrag angegebene Konto zu entrichten; Zahlungsmittel wie Wechsel, Schecks oder andere erfüllungshalber gegebene Papiere werden nicht akzeptiert. Alle Kosten für die Übermittlung des geschuldeten Rechnungsbetrages trägt der Kunde.

b) ITS Gebäudetechnik ist zu Abschlags- und Teilrechnungen in Höhe der bei Rechnungsstellung bereits erbrachten (Teil-)Leistungen berechtigt.

c) ITS Gebäudetechnik kann die Fortführung von Arbeiten und/oder die Auslieferung von Waren von der vorherigen Bezahlung fälliger Abschlagsrechnungen abhängig machen.


14. Abnahme

a) Die Abnahme erfolgt durch den Kunden nach betriebsfertiger Montage der Anlage in Form eines Protokolls, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage nicht innerhalb einer ihm von der ITS Gebäudetechnik gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde dazu verpflichtet ist. Weiter gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde die Anlage in Gebrauch nimmt.

b) Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die Feinjustierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme. Im Übrigen gilt § 640 BGB.


15. Eigentumsvorbehalt

Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946 ff. BGB vorliegt, behält sich ITS Gebäudetechnik das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Lieferständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.

16. Vertragskündigung

a) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Ein wichtiger Grund liegt für ITS Gebäudetechnik insbesondere vor, wenn der Kunde die ihm obliegende Leistungspflicht trotz Mahnung innerhalb gesetzter Nachfrist nicht erfüllt oder der Kunde die Rechte der ITS Gebäudetechnik dadurch unzumutbar verletzt, dass er die vertragsgemäße Beschaffenheit der Anlage durch Vernachlässigung seiner Vertragspflichten erheblich gefährdet.

b) Liegt ein Werkvertrag, z. B. in Form einer betriebsfertigen Montage einer zu installierenden Anlage vor, kann dieser jederzeit durch den Kunden gekündigt werden. Kündigt der Kunde den Werkvertrag aus einem Grund, den ITS Gebäudetechnik nicht zu vertreten hat, erhält ITS Gebäudetechnik – neben der vollen Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen – auch die vertraglich vereinbarte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen; ITS Gebäudetechnik muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlässt. Sofern der Kunde im Einzelfall keinen niedrigeren oder keinen höheren Betrag nachweist, wird vermutet, dass ITS Gebäudetechnik danach 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallende vereinbarte Vergütung zusteht. Das Recht zur Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

c) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.


17. Verbraucherschutz

Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz kommt die ITS Gebäudetechnik ihrer Informationspflicht gegenüber Verbrauchern hiermit nach und weist darauf hin, dass sie derzeit nicht an freiwilligen Streitbeilegungsverfahren teilnimmt.


18. Datenschutz/Geheimhaltung

a) ITS Gebäudetechnik ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten nach Maßgabe des geltenden Datenschutzrechts zum Zwecke der Erfüllung und Abrechnung des Vertrages zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen sowie diese Daten mit den gleichen Rechten an mit der Abwicklung beteiligte Dritte weiterzugeben.

b) Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen der ITS Gebäudetechnik dürfen ohne ihre Zustimmung weder vervielfältigt noch geändert oder dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages hat der Kunde die Unterlagen einschließlich Kopien auf Verlangen unverzüglich herauszugeben. Bei von ihm verschuldeter Unmöglichkeit der Herausgabe haftet der Kunde auf Schadensersatz.

19. Textformerfordernis

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zusätzliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag sowie Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.


20. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Recklinghausen, sofern der Kunde Unternehmer ist und im Einzelfall kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.


21. Werbung/Referenz

Der Kunde erklärt sich generell damit einverstanden, dass die ITS Gebäudetechnik die installierte Anlage als Referenz benennt und mit anonymisierten Fotos der Anlage werben darf.


22. Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als unwirksam erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, anstelle der unwirksamen Regelung eine dem Zweck und Sinn des Vertrages entsprechende, wirksame Bestimmung zu treffen, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.


23. Widerrufsbelehrung

a) Der Kunde und die ITS Gebäudetechnik sind erst nach Ablauf der Frist zur Ausübung des Widerrufsrechtes, über das der Kunde belehrt wurde, dazu verpflichtet, ihre nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen. Insbesondere muss die ITS Gebäudetechnik erst nach Ablauf dieser Frist mit der Ausführung der Arbeiten beginnen, die erforderlich sind, um die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erbringen zu können.

b) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns kontaktieren:

ITS Gebäudetechnik GmbH
Carl-Still-Straße 15
45659 Recklinghausen
Telefax: 02361/3702199
Mail: info@itsgruppe.net

mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf kann in Text- und Schriftform erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat, absendet.

c) Falls der Kunde den Vertrag widerruft, hat ITS Gebäudetechnik dem Kunden alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei ITS Gebäudetechnik eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Kunde hat die Ware unverzüglich und jedenfalls spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf informiert, an ITS Gebäudetechnik zurückzusenden oder die Abholung durch ITS Gebäudetechnik zu ermöglichen.

d) Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung oder Abholung der Waren in angemessener Höhe.

Stand: 12.11.2024

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